Öffnet in einem neuen Tab

Die Trennung · Agentur für Arbeit

Muss ich mich arbeitslos melden, obwohl ich noch bezahlt werde?

Stichwort: Agentur für Arbeit · Rechtsstand: 24. September 2026

Ja. Und zwar zweimal. Das ist die häufigste Lücke im Wissen von Führungskräften, und sie kostet bares Geld. Die eine Meldung erfolgt, während du noch im Unternehmen bist. Die andere erst am letzten Tag.

Kurz gesagt

  • Arbeitsuchend meldest du dich, sobald du von der Beendigung weißt: spätestens drei Monate vorher, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen.
  • Arbeitslos meldest du dich persönlich, frühestens drei Monate vor dem ersten Tag ohne Job und spätestens an diesem Tag.
  • Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent deines pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 – gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
  • Wie lange du es bekommst, hängt an Versicherungszeit und Alter. Ab 58 sind bis zu 24 Monate möglich.
  • Erwarte Geld und Qualifizierung von der Agentur. Erwarte keine Vermittlung auf dein Gehaltsniveau: Ihre Vermittlungsquote ist von 11 Prozent (2018) auf unter 5 Prozent gefallen.

Die zwei Meldungen

WannWieGrundlage
Arbeitsuchend meldenspätestens drei Monate vor dem Ende; bleiben weniger als drei Monate, dann innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisonline, telefonisch oder persönlich§ 38 SGB III
Arbeitslos meldenfrühestens drei Monate vorher, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeitpersönlich§ 141 SGB III

Die erste Meldung wird übersehen. Gerade in der Freistellung, wenn das Gehalt noch läuft und nichts drängt. Wer sie versäumt, riskiert eine Sperrzeit. Die zweite Meldung ist der Antrag auf Geld. Wer sie zu spät stellt, bekommt für die Tage davor nichts.

Beide Meldungen gelten auch dann, wenn du sicher bist, schnell etwas Neues zu finden. Sie kosten dich eine halbe Stunde und sichern einen Anspruch, für den du jahrzehntelang eingezahlt hast.

Wie viel und wie lange

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Gerechnet wird aus dem Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate, aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Führungskräfte heißt das: Der Abstand zum bisherigen Einkommen ist größer, als die Prozentzahl vermuten lässt. Oft deutlich größer.

Die Bezugsdauer folgt einer einfachen Regel: die Hälfte der Versicherungszeit der letzten fünf Jahre. Ab 50 kommen Stufen dazu (§ 147 SGB III).

VersicherungszeitAlterAnspruch
12 Monate–6 Monate
16 Monate–8 Monate
20 Monate–10 Monate
24 Monate–12 Monate
30 Monateab 5015 Monate
36 Monateab 5518 Monate
48 Monateab 5824 Monate

Was du nicht verbrauchst, verfällt nicht sofort: Der Restanspruch bleibt vier Jahre ab der Entstehung erhalten.

Zwei Dinge können den Anspruch schmälern, bevor er beginnt. Die Sperrzeit nach einem Aufhebungsvertrag: in der Regel zwölf Wochen, dazu eine Kürzung der Bezugsdauer um mindestens ein Viertel. Und das Ruhen, wenn die Kündigungsfrist unterschritten wurde und ein Teil der Abfindung angerechnet wird. Beides steht ausführlich in Abfindung und Aufhebungsvertrag.

Was die Agentur leisten kann – und was nicht

Ich sage das deutlich, weil unsere Klienten sonst Zeit verlieren. Wozu die Agentur für diese Zielgruppe taugt, ist zweierlei: die Auszahlung des Arbeitslosengelds und die Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen. Mehr nicht. Dass jemand mit einem Führungsgehalt über die Agentur einen Job findet, ist nahezu ausgeschlossen.

Viele Klienten berichten uns denselben Satz: Für Manager mit einem Gehalt über 100.000 Euro könne man dort nichts tun. Das ist keine Unfreundlichkeit. Es ist eine ehrliche Auskunft.

Die Zahlen dahinter geben ihm recht. Die Bundesagentur führt eine eigene Kennzahl, die Vermittlungsquote: den Anteil der Abgänge in nicht geförderte Beschäftigung, die durch einen Vermittlungsvorschlag der Agentur zustande kamen.

Die Bundesregierung bezifferte sie für 2018 auf 11 Prozent. Für 2022 werden 6,6 Prozent bei den Beziehern von Arbeitslosengeld genannt, für 2024 noch 4,9 Prozent. Der Trend zeigt über alle Erhebungen in dieselbe Richtung.

Die Agentur hält dagegen, und der Einwand ist berechtigt: Die Quote zählt nur, was über einen Vermittlungsvorschlag läuft. Die Jobbörse, die Beratung und die Förderung tauchen darin nicht auf. Rechnet man das hinzu, war die Agentur zuletzt an gut einem Viertel der Stellenbesetzungen in irgendeiner Form beteiligt.

Für dich ändert das wenig. Beides zusammen heißt: Die Wahrscheinlichkeit, deine nächste Position über die Agentur zu finden, ist klein – und je höher dein Zielgehalt, desto kleiner.

Daraus folgt kein Grund, die Meldung zu lassen – das Geld ist dein Geld. Es folgt nur: Plane deine Suche nicht um die Agentur herum.

Die Bescheinigung

Ein praktischer Punkt, der vielen Ärger erspart. Wir stellen unseren Klienten eine Bescheinigung aus, dass sie bei uns im Coaching sind, um eine neue Festanstellung zu finden.

In den allermeisten Fällen reicht das. Die Agentur sieht, dass jemand strukturiert und begleitet sucht, und ordnet keine parallelen Maßnahmen an. Das spart beiden Seiten Zeit. Und dir Termine, die dich nicht weiterbringen.

Frage deinen Berater danach, bevor das erste Gespräch ansteht. Wer mit einer solchen Bescheinigung hineingeht, verhandelt anders als jemand, der nur erklärt, er suche schon selbst.

Der Gutschein

Die Agentur kann Coaching und Weiterbildung über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanzieren (AVGS, § 45 SGB III). Drei Dinge solltest du dazu wissen.

Die Bewilligung liegt meist im Ermessen deines Beraters. Einen begrenzten Rechtsanspruch gibt es nur für eine Variante: die private Arbeitsvermittlung, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt bist. Und der Anbieter muss nach AZAV zugelassen sein.

Nicht jeder Anbieter arbeitet mit dem Gutschein. Wir nehmen keine AVGS an, und wir sagen dir auch, warum.

Der Gutschein ist für eine andere Lage gemacht als für die, in der unsere Klienten stecken – Fach- und Führungskräfte ab etwa 45, typischerweise mit sechsstelligem Gehalt. Dazu kommt ein nüchterner Grund: Die Zulassung, die ein Anbieter braucht, um Gutscheine anzunehmen, ist aufwendig und rechnet sich für uns nicht.

Daraus folgt für dich zweierlei. Wenn dein Suchbudget an einem Gutschein hängt, sind wir nicht der richtige Anbieter, und du findest über die Agentur zugelassene Träger. Und wenn dir Outplacement über einen Gutschein angeboten wird, prüfe genau, was enthalten ist und wer dich betreut: Der Gutschein legt ein Budget fest, nicht die Qualität. → Berater · Kosten

Für den weitaus häufigeren Fall gilt ohnehin ein anderer Weg: Die Beratung wird im Aufhebungsvertrag vereinbart und vom Arbeitgeber bezahlt. Sie ist dann für dich steuerfrei. → Aufhebungsvertrag

Weiterlesen und -hören